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Projektbeispiel: Parallelogrammleisten aus Lärchenholz

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Holzbau Kraus GmbH
Stand: 06/2020

Grundsätzliches

Für die Übernahme und Ausführung der Firma Holzbau Kraus GmbH gelten auch ohne schriftlichen Vertragsabschluss die nachstehenden Bedingungen als verbindlich vereinbart.

1. Allgemeines

1.1 Für die Arbeiten an Bauwerken gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sofern dem Angebot Abbildungen, Zeichnungen, Abbundpläne und dergleichen beiliegen, gelten diese nur annähernd als maßgenau. Abbundzeichnungen gelten als verbindlich, wenn diese durch den Auftraggeber bestätigt wurden. Alle von der Firma Holzbau Kraus GmbH erstellten Unterlagen sind ihr Eigentum und dürfen nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung in irgendeiner Form vervielfältigt oder an Dritte weitergereicht werden.

1.2. Soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung als zusätzlich vereinbart.

2. Geltung

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich hierbei erbrachter Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines selbstständigen Beratungsvertrages sind, und regeln die Zusammenarbeit zwischen der Firma Holzbau Kraus GmbH und deren Vertragspartnern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen.

3. Termine, Lieferungen und Genehmigungen

3.1 Das Baugrundrisiko trägt der Kunde. Für den Bestand und für die Grundstücksgrenzen leisten wir nicht Gewähr. Notwendige Vorkehrungen zur Vermeidung von Gefährdungen oder Beeinträchtigungen des Kunden, Dritter oder anderer Gewerke (z.B. Schmutz, Staub, Lärm, Feuchtigkeit, etc.) sind, sofern nicht im Angebot enthalten, vom Kunden gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Das Angebot wurde auf Basis uneingeschränkter Leistungseinbringung (Zufahrtsmöglichkeiten, keine Bauverbotszeiten, etc.) erstellt, Kosten die durch Behinderungen entstehen sind vom Kunden zu tragen.

3.2 Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat unser Unternehmen den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht bzw. nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.

3.3 Für den Fall, dass die Leistungserbringung durch Ereignisse verzögert wird, die nicht von uns zu vertreten sind, sind wir für die Dauer der Behinderung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, ohne dass dem Vertragspartner hieraus ein Rücktrittsrecht oder ein Schadenersatzanspruch zusteht.

3.4 Erbrachte Leistungen, die nicht formell abgenommen werden, gelten binnen einer Woche als übergeben und abgenommen.

Mängelansprüche

4.1 Offensichtliche Mängel unserer Leistung müssen Unternehmer innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung in Textform rügen. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Die weitergehenden Vorschriften beim Handelskauf bleiben unberührt.

4.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt, frühestens mit der förmlichen Abnahme der erbrachten Leistungen durch die Firma Holzbau Kraus GmbH oder der Ingebrauchnahme der Leistung. Einer Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber zur Abnahme durch den Auftragnehmer aufgefordert wird und er dieser Aufforderung nicht nachkommt.

4.3 Von der Gewährleistung sind Mängel ausgeschlossen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind (z. B. fremde Beschädigung, falsche Bedienung, fehlender Holzschutz, Bauschimmel etc.). Weiterhin sind Mängel durch höhere Gewalt ausgeschlossen (z. B. Blitzschlagschäden durch außergewöhnliche mechanische und chemische Einflüsse).

5. Eigenschaften des Holzes

Holz ist ein Naturprodukt. Jedes Stück hat sein eigenes Aussehen, seinen eigenen Charakter und seine eigene Lebendigkeit. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften bei Kauf und Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Holzfehler sowie eventuelle Formänderungen sind naturbedingt und geben keinen Grund zur Reklamation. Holz kann Risse bilden, kann harzen, kann sich verfärben und trockene Äste können ausfallen. Auch diese Eigenschaften geben keinen Anlass zur Mängelrüge. Es handelt sich insoweit nicht um Mängel. Durch extreme Witterungseinflüsse, insbesondere nach langen Wärmeperioden, können sich im Holz auffällige Trockenrisse bilden. Diese Risse haben keinen Einfluss auf die Festigkeit und die Belastbarkeit des Holzes. Ebenso können sich durch Änderungen der Holzfeuchte geringfügige Veränderungen in der Maßhaltigkeit der Hölzer ergeben. Alle diese Auswirkungen sind unbeeinflussbare Eigenschaften des Werkstoffes Holz und stellen daher keinen Mangel dar. Gegebenenfalls hat der Auftraggeber vor Auftragserteilung sich fachgerechten Rat einzuholen.

6. Preise

Alle Preise sind freibleibend. Die Bindefrist für Angebote beträgt 4 Wochen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.

7. Eigentumsvorbehalt

Für Lieferung von Materialien gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt, die gelieferte und eingebaute Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Holzbau Kraus GmbH. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hier durch Forderungs- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Auftragnehmers entstanden sind, das Eigentum hieran an den Auftragnehmer.

8. Kündigung

Im Falle einer Kündigung des Auftrages ohne Verschulden der Firma Holzbau GmbH, trägt der Kunde alle bis dahin angefallenen Kosten. Kündigt der Besteller, so ist Firma Holzbau Kraus GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; die Firma Holzbau Kraus GmbH muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Höhe ermittelt die Firma Holzbau Kraus GmbH je nach Leistungsstand. Zu den baulichen Genehmigungen gehören auch alle Absprachen und Kosten mit dem Bauamt und gegebenenfalls mit einem Prüfstatiker.

9. Zahlungen

9.1 Das Zahlungsziel nach Rechnungsstellung und -zugang beträgt für alle Teil- und Abschlagsrechnungen 8 Werktage und für alle sonstigen Rechnungen 18 Werktage.

9.2 Der Auftraggeber kommt mit seinen Zahlungsverpflichtungen nach Ablauf des Zahlungsziels in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

9.3 Bei Stundenlohnarbeiten gilt der jeweils zwischen den Parteien zum Zeitpunkt der Auftragserteilung für die Zusatzarbeiten vereinbarte Stundenlohn.

9.4 Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aus dem gleichen Vertragsverhältnis aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur aus Gründen geltend machen, die auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Der Auftraggeber kommt mit seinen Zahlungsverpflichtungen nach Ablauf des Zahlungsziels in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Es gilt der jeweils vom Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung für die Zusatzarbeiten geltende Stundenlohn.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten, die Sie der Holzbau Kraus GmbH im Rahmen des Auftragsverhältnisses bekanntgeben (Name, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail), werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung automatisiert verarbeitet und hierzu auch an Dritte (Subunternehmer etc.) weitergegeben. Sämtliche personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes (DSG) verarbeitet. Welche Daten konkret an wen weitergegeben werden, kann jederzeit mittels formlosen Schreiben an:  info@holzbau-kraus.com erfragt werden; sollten die verarbeiteten Daten nicht der Richtigkeit entsprechen, ist dies ebenso umgehend mitzuteilen. Sollte die Verarbeitung der Daten Ihrerseits nicht länger gewünscht werden, kann dies ebenso formlos an obigen Kontakt mitgeteilt werden, wobei die Daten sodann selbstverständlich umgehend gelöscht werden, sofern keine zwingenden rechtlichen Gründe dagegenstehen. Etwaige Datenschutzverletzungen können auch gegenüber der Datenschutzbehörde gerügt werden.

11. Sonstige Bestimmungen

11.1.  Wenn unser Unternehmen auch nach dem Konsumentenschutzgesetz Zusagen von Mitarbeitern unseres Unternehmens binden können, wird im Interesse einer klaglosen Geschäftsabwicklung darauf aufmerksam gemacht, dass es Mitarbeitern unseres Unternehmens verboten ist, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen.

11.2.  Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung unzulässig.

11.3.  Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

11.4.  Wir sind berechtigt von unserem Gewerk Lichtbilder anzufertigen und diese in weiterer Folge zu Werbezwecken zu verwenden, außer der Kunde widerspricht dem schriftlich. Wir sind weiters berechtigt, den Namen des Kunden als Referenz auf unserer Homepage wie auch bei Angebotslegungen nach dem BVergG zu nennen.

11.5. Weiters sind wir berechtigt, im Bereich des jeweiligen Einsatzortes eine branchenübliche Bautafel unseres Unternehmens aufzustellen.

12. Widerrufsbelehrung

12.1 Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Firma Holzbau Kraus GmbH
vertreten durch Florian Kraus
Dorfstr. 30
82319 Starnberg / Hadorf
Deutschland
Email: info@holzbau-kraus.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

12.2 Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich ein anderes Vorgehen vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an oben genannte Firma zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbare der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

12.3 Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gem. 312g BGB zu. Über dieses wird in der Widerrufsbelehrung informiert. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Unternehmer seine Leistung vollständig erbracht hat und erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers mit der Ausführung seiner Leistungen begonnen hat.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Telefonische und mündliche Auskünfte zu Waren, Preisen, Produktions- und Lieferfristen sind zunächst grundsätzlich unverbindlich und bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung der Firma Holzbau Kraus GmbH, bevor sie wirksam und verbindlich werden.

13.2 Sollten einzelne Bestimmungen oder Bestandteile des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Für den Fall, dass eine der Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam ist, tritt an ihre Stelle die jeweilige Bestimmung der VOB/B, soweit der Besteller Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Enthält die VOB/B keine entsprechende Regelung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sonst gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

14. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand ist Starnberg vereinbart.